Spesen-, Abrechnungs- und Reisekostenbetrug


Das Verhältnis des beschäftigenden Betriebs zu Außendienstmitarbeitern, Fahrern, Externen und anderen Firmenmitarbeitern beruht auf Vertrauen. Die fehlende Kontrolle und die relative Unabhängigkeit dieser Berufsgruppen verleitet den ein oder anderen, private Kosten auf die Firma umzuwälzen – Reparaturen am Auto der Tochter, die über den Firmenwagen abgerechnet werden, Fahrten zur Großmutter, ein Rendezvous als Geschäftsessen usw. Doch diese Beispiele sind oft nur die Spitze des Eisbergs. Viel arger wird es, wenn die aufgetragene Arbeit unvollständig oder gar nicht verrichtet und dennoch voll abgerechnet wird:


Umsatzausfälle durch nicht verrichtete Arbeit


Neben dem Einreichen überhöhter Spesenabrechnungen für Fahrten, Bewirtungen, Unterkünfte etc. observieren unsere Stuttgarter Detektive auch immer wieder im Außendienst tätige Zielpersonen, die ihrer Arbeit gar nicht nachgehen und sämtliche Posten auf ihren Abrechnungen erfinden. Da geht ein Mitarbeiter auch schon mal erstmals 11:00 aus dem Haus, fährt 200 Meter mit dem Firmenfahrzeug zum Bäcker, kehrt zurück nach Hause, fährt ein paar Stunden später wieder los, um Einkäufe zu erledigen, und findet sich letztlich pünktlich zur 17:00-Vorführung im Kino ein. Auf seinen Arbeitsnachweis schreibt er den Arbeitsbeginn bei 07:00 fest, dann habe er ohne Mittagspause bis 18:00 diverse Termine wahrgenommen und anschließend am nächsten Morgen um 07:00 wieder einsatzbereit im Fahrzeug gesessen.


Bei vertrauensvollen Beschäftigungsverhältnissen fallen solche Dreistigkeiten mitunter erst nach Monaten und Jahren auf. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen ist enorm, die Summe leider im Nachhinein kaum zu beziffern und somit auch nur zu einem geringen Teil gegen den Täter einklagbar. Es handelt sich bei diesen Aktivitäten um handfesten Betrug (§ 263 StGB), genauer um Abrechnungsbetrug – eine Straftat, auf die eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren steht, und auf die Dauer eine enorme Schädigung des Unternehmers.


IHK-zertifizierte Detektiv-Fachkräfte für die Betrugsaufklärung


Wenn Sie glauben, ein Opfer des Abrechnungsbetrugs geworden zu sein, können Ihnen die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Stuttgart weiterhelfen. Wir ermitteln im Umfeld des Verdächtigen und observieren ihn gegebenenfalls, um Ihnen Gewissheit zu verschaffen. Die Kurtz Detektei Stuttgart freut sich auf Ihren Anruf: 0711 7153 0028.


Ein Mann sitzt mit 3D-Brille im Kino und isst Popcorn, im Hintergrund weitere Besucher; Kurtz Detektei Stuttgart
Ein fröhlicher Kinonachmittag während der Arbeitszeit und somit auf Kosten des Arbeitgebers – eine tatsächliche Begebenheit, die sich während einer Observation der Kurtz Detektei Stuttgart ereignet hat.